Altenmarkt an der Alz (amtlich: Altenmarkt a.d.Alz) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83352
Vorwahl
08621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altenmarkt an der Alz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenmarkt an der Alz sind several Bebauungspläne und Änderungen im Gange:
- Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde durchgeführt, einschließlich Potentialflächenuntersuchungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Anlagen in den Bereichen Glött, Ödberg/Offling und Neustadl.
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Bereichen Glött und Ödberg/Offling, jeweils mit detaillierten Begründungen und Umweltberichten.
- Eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde für diese Photovoltaik-Anlagen durchgeführt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.